Initiative Jazz

Schaffung einer Initiative Jazz auf Bundesebene

In Deutschland existiert immer noch eine starre Abgrenzung zwischen so genannter E- und U-Musik, die dazu führt, dass in öffentlichen Förderprogrammen Jazz unberücksichtigt bleibt.

Wird er jedoch zum Teil eines Förderprogramms, so lässt sich in den seltensten Fällen eine Reaktion auf die sehr spezifischen Notwendigkeiten dieser besonderen Musikart in den Förderrichtlinien ausmachen, was die erfolgte Förderung ineffizient und wenig nachhaltig macht.

Mit der Schaffung einer Initiative Jazz bekommen Jazz und Improvisierte Musik eine Vertretung auf Bundesebene, mit der unter anderem gezielt existierende Förderprojekte justiert und verbessert sowie neue Projekte initiiert werden können.